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	<title>Die PKV und die Rente</title>
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		<title>PKV Rentner Beiträge bezahlen</title>
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		<pubDate>Sat, 31 May 2014 11:45:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[User]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV und Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Möglichkeiten, private Krankenversicherungsbeiträge im Alter bezahlbar zu machen Privat versicherte Patienten genießen gegenüber gesetzlich Krankenversicherten viele Vorteile. Sie haben bessere Möglichkeiten bei der Arzt- und Krankenhauswahl, werden bevorzugt behandelt und erhalten eine Reihe von Zusatzleistungen. Im Rentenalter können sich einige private Versicherungen jedoch als Kostenfalle erweisen. Für die Kassen besteht zwar die Verpflichtung, einen reduzierten [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Altersrueckstellungen01.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-7" title="Medizingeld" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Altersrueckstellungen01-300x201.jpg" alt="" width="300" height="201" /></a>Möglichkeiten, private Krankenversicherungsbeiträge im Alter bezahlbar zu machen</p>
<p>Privat versicherte Patienten genießen gegenüber gesetzlich Krankenversicherten viele Vorteile. Sie haben bessere Möglichkeiten bei der Arzt- und Krankenhauswahl, werden bevorzugt behandelt und erhalten eine Reihe von Zusatzleistungen. Im Rentenalter können sich einige private Versicherungen jedoch als Kostenfalle erweisen. Für die Kassen besteht zwar die Verpflichtung, einen reduzierten Tarif anzubieten, der den Prämien der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Dieser berechnet sich allerdings nach dem höchst möglichen Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Zudem reduzieren sich <span id="more-41"></span>durch den Basistarif auch die Leistungen der Police. Die Rückkehroption in die gesetzliche Krankenversicherung erlischt mit vollendetem 55. Lebensjahr.</p>
<p><a href="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Arbeit.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-9" title="Arbeit" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Arbeit-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a>Ein Mini-Job ist eine gute Möglichkeit, die Rente aufzustocken und eine kostspielige Privatversicherung zu finanzieren. Im Jahr 2010 waren nach Angaben der Bundesknappschaft mehr als 1,2 Millionen geringfügig Beschäftigte älter als sechzig Jahre. Rentner, die das 65. Lebensjahr überschritten haben, können ohne Abstriche für ihre Bezüge dazuverdienen. Ohne die Abzüge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung verbleibt ein höherer Nettolohn gegenüber dem Verdienst im Arbeitnehmeralter. Für Frührentner gilt eine Lohngrenze von monatlich 400 Euro. Höhere Einkünfte führen in dem Fall dazu, dass die Rente für die Dauer der Beschäftigung um mindestens ein Drittel gekürzt wird. Zweimal im Jahr kann die Grenze des Zusatzeinkommens um weitere 400 Euro überschritten werden, ohne dass der Rentenbezug eingeschliffen wird. Für dazuverdienende Frührentner werden weiterhin Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge fällig, durch die sich ihre Ansprüche auf die spätere Altersrente erhöhen.</p>
<p>Der Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen gestaltet sich nach wie vor nicht unproblematisch. Noch immer sind viele Kunden quasi bis zu ihrem Lebensende an eine Gesellschaft gebunden. Der Grund sind die angesparten Altersrückstellungen, die bei der Aufkündigung eines Verhältnisses auf dem Spiel stehen. Insbesondere privat Versicherte, die ihre Mitgliedschaft vor dem 01.01.2009 angetreten haben, riskieren bei einem Wechsel ihre eingezahlten Rückstellungen vollständig aufgeben zu müssen. Kunden, die nach diesem Datum in eine private Krankenversicherung eingetreten sind, können mindestens einen Teil der Ansparungen in ein neues Versicherungsverhältnis übernehmen. Die Höhe des Übertrags richtet sich nach einem brancheneinheitlichen Basistarif, so dass höher Versicherte einen Teil ihres Alterspolsters der bisherigen Gesellschaft zu überlassen haben.</p>
<div></div>
<p><a href="http://widge.de/dienstleistungen/privatpersonen/?m=aff&amp;n=priv&amp;c=service#_f=4fbe031e923f3&amp;_b=a2ccb5d9" target="_top"><img class="aligncenter" title="PKV Tarifwechsel" src="http://ads.widge.de/728x90_2_img.jpg" alt="PKV Tarifwechsel" width="728" height="90" /></a></p>
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		<title>Sinnvolle Versicherungen im Alter</title>
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		<pubDate>Fri, 02 May 2014 11:33:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[User]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV und Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Krankenversicherung Pflichtversicherte wechseln bei Rentenantritt in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Freiwillig Versicherte verbleiben weiterhin als freiwillige Mitglieder. Privat Versicherte erhalten ab dem 65. Lebensjahr die Möglichkeit, ihre Versicherung in den Basistarif zu wandeln, der in Anspruch und Leistung der gesetzlichen Versicherung entspricht. Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist im Rentenalter teuer. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<div><a href="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/paragraph.jpg"><img class="size-medium wp-image-13 aligncenter" title="paragraph" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/paragraph-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a></div>
<ul>
<li>Krankenversicherung<br />
Pflichtversicherte wechseln bei Rentenantritt in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner. Freiwillig Versicherte verbleiben weiterhin als freiwillige Mitglieder. Privat Versicherte erhalten ab dem 65. Lebensjahr die Möglichkeit, <span id="more-36"></span>ihre Versicherung in den Basistarif zu wandeln, der in Anspruch und Leistung der gesetzlichen Versicherung entspricht. Der Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung ist im Rentenalter teuer. Ein fortgeschrittenes Alter schlägt sich als deutliche Erhöhung des Einstiegstarifs bei Privatversicherungen nieder. Als preiswerte Alternative bietet sich zur Verbesserung des Versicherungsschutzes eine Krankenzusatzversicherung.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Private Haftpflicht<br />
Am Bedarf für eine Haftpflichtversicherung ändert sich für Rentner und Pensionäre nichts. Für verursachte Schäden an Gegenständen oder Personen haftet der Verursacher, so dass eine Haftpflichtversicherung notwendig und lohnenswert bleibt.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Unfallversicherung<br />
Menschen werden mit zunehmendem Alter nicht nur für verschiedene Krankheiten sondern auch für unfallbedingte Verletzungen anfälliger. Körperliche Schäden sind häufig bleibender Natur und verursachen zusätzliche Kosten, beispielsweise zur Umgestaltung einer Wohnung. Eine Unfallversicherung ist daher auch im Rentenalter sinnvoll. Rentner-Policen bieten spezielle Klauseln wie häusliche Betreuung und sind in ihren Beiträgen nicht teurer als Versicherungen jüngerer Personen. Angebote sollten dennoch hinsichtlich des Umfangs kritisch geprüft werden. Leistungen wie für kosmetische Eingriffe und Krankenhaustagegelder sind weniger zweckmäßig und erhöhen die Prämiensätze.</li>
</ul>
<p><a href="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Rechtsstreit.jpg"><img class="aligncenter size-medium wp-image-39" title="Rechtsstreit" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Rechtsstreit-300x198.jpg" alt="" width="300" height="198" /></a></p>
<ul>
<li>Verkehrs-Rechtsschutz<br />
Für ältere Personen, die mit einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr aktiv sind, kann eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung unter Umständen von großem Wert sein. Viele Streitigkeiten werden vom Gericht geklärt, so dass eine entsprechende Police mitunter das Recht und den Führerschein schützt. Häufig ist ein Fahrzeug für ältere Menschen besonders wichtig, um selbst mobil zu bleiben.</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<ul>
<li>Überflüssige Versicherungen<br />
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Alter selten notwendig, da mit der Rente ein unabhängiges Einkommen besteht. Ebenso wird durch den Rentenbezug ein Kranken-Tagegeld unnötig. Natürlich entfällt auch der Bedarf an Altersvorsorge. Diese sollte bestenfalls nun zum Beispiel in Form einer Lebensversicherung zur Auszahlung kommen. Viele Versicherungen bieten die Umwandlung von Lebensversicherungen in gut verzinste lebenslange Renten. Dabei ist zu beachten, dass eine Rentengarantie für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird. Dieser sollte möglichst langläufig vereinbarten werden, da im Sterbefall das verbleibende Kapital der Versicherung zufällt.</li>
</ul>
<div></div>
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		<title>Altersrückstellungen, Beitragserhöhungen und Basistarife</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Apr 2014 17:30:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[User]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV und Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch im Rentenalter wird der Bundesbürger nicht von der deutschen Bürokratiementalität verschont. Stößt er in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Widerstand, wenn es um die Übernahme von Kosten für bestimmte Medikamente oder Behandlungen geht, so können ihm private Kassen mit Beitragserhöhungen und Wechselschikanen zusetzen. Immer wieder gibt es Schlagzeilen über unverhältnismäßige Beitragserhöhungen privater Kassen. Anstiege bis [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Rentenalter wird der Bundesbürger nicht von der deutschen Bürokratiementalität verschont. Stößt er in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Widerstand, wenn es um die Übernahme von Kosten für bestimmte Medikamente oder Behandlungen geht, so können ihm private Kassen mit Beitragserhöhungen und Wechselschikanen zusetzen.</p>
<p><a href="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Beitragserhoehung.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-34" title="Beitragserhöhung" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Beitragserhoehung-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" /></a>Immer wieder gibt es Schlagzeilen über unverhältnismäßige Beitragserhöhungen privater Kassen. Anstiege bis zu vierzig Prozent machen den Versicherten zu schaffen und können sich <span id="more-31"></span>auf Ruheständler nahezu existenzbedrohlich auswirken. Zum Teil stehen Privatversicherer in der Kritik die Misswirtschaft ihres Unternehmens auf ihre Kunden zu übertragen und dabei die Hürden eines Versicherungswechsels im Alter auszunutzen. Mit dem 55. Lebensjahr entsteht allerdings das Anrecht auf einen Wandel in den Basis-Tarif der privaten Krankenversicherung. Dieser Tarif entspricht maximal der Höhe des gesetzlichen Beitragssatzes. Bereits gebildete Altersrückstellungen mindern die monatlichen Beiträge zusätzlich. Der damit erworbene Leistungsanspruch verringert sich ebenfalls auf den Umfang des gesetzlichen Angebots. Rentner, für die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, erhalten Zuschüsse zu ihren Beiträgen an private Kassen. Diese entsprechen fünfzig Prozent des Satzes der Krankenversicherung der Rentner bis maximal fünfzig Prozent des Krankenversicherungsbeitrags.</p>
<p>1983 wurde der kostenlose Versicherungsschutz von Rentnern durch die gesetzliche Krankenversicherung abgeschafft. Seitdem müssen auch Ruheständler Beiträge an die gesetzlichen Kassen entrichten. Zum Teil entsprechen diese Summen dem allgemeinen Beitragssatz und sind in vollem Umfang von den Versicherten zu tragen. Die Leistung der Familienversicherung entfällt mit der Rente vollständig. Somit können Ehepartner und Kinder nicht länger einbezogen werden. Sie müssen selbst Beiträge zahlen, um sich für den Krankheitsfall abzusichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge nach dem Einkommen kalkuliert, so dass Lohnempfänger Rentner mitfinanzieren. Aufgrund der ungünstigen demographischen Entwicklung Deutschlands erschließen sich diesem Umlageverfahren ernsthafte strukturelle Probleme. Informierten Bürgern bleibt keine Wahl, als schließlich selbst rechtzeitig durch geeignete Ansparmaßnahmen Vorsorge für das Alter zu treffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Private Krankenversicherung und Rentner</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Mar 2014 17:01:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[User]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV und Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Situation von privat versicherten Rentnern und Pensionären Mit dem Antritt der Altersrente verringert sich das Einkommen – in einem Lebensabschnitt, in dem das Risiko altersbedingter Krankheiten wächst. Wer rechtzeitig mit der geeigneten Krankenversicherung Vorsorge getroffen hat, ist nun im Vorteil. Unterschiede ergeben sich für versicherte Ruheständler sowohl in den Ansprüchen als auch in den Beitragskosten. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Aalte_generation.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-15" title="Alte_generation" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Aalte_generation-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a>Situation von privat versicherten Rentnern und Pensionären</p>
<p>Mit dem Antritt der Altersrente verringert sich das Einkommen – in einem Lebensabschnitt, in dem das Risiko altersbedingter Krankheiten wächst. Wer rechtzeitig mit der geeigneten Krankenversicherung Vorsorge getroffen hat, ist nun im Vorteil. Unterschiede ergeben sich für versicherte Ruheständler sowohl in den Ansprüchen als auch in den Beitragskosten.<span id="more-16"></span></p>
<p>Pflichtversicherte der Krankenversicherung für Rentner</p>
<p>Jeder, der in der zweiten Hälfte seines Berufslebens in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, zählt zu den Pflichtmitgliedern der Krankenversicherung der Rentner. Für diesen übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Rentenversicherung die Hälfte des Krankenkassenbeitrages, welcher auf Basis der gesetzlichen Rente berechnet wird. Für rentenähnliche Einnahmen wie Betriebsrenten oder Versorgungsbezüge entsteht keine Übernahmeleistung, so dass dafür der gesamte Beitragssatz angerechnet wird. Einkünfte, die unabhängig von Rentenansprüchen erzielt werden, erhöhen den Beitrag dagegen nicht. Für die Pflegeversicherung besteht kein Zuschussanspruch, sie wird weiterhin in voller Höhe vom Versicherten selbst getragen.</p>
<p>Freiwillig versicherte Rentner der gesetzlichen Krankenversicherung</p>
<p>Rentner, die weniger als neunzig Prozent der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens Beiträge in eine gesetzliche Krankenkasse eingezahlt haben, zählen zu den freiwillig Versicherten. Für diese wird für die Beitragsberechnung die Gesamtheit der privaten Einnahmen berücksichtigt. Somit fließen auch Einkünfte aus Lebensversicherungen, Miet- und Zinseinnahmen, Dividenden und Sparverträgen in die Kalkulation der Prämienhöhe des Versicherten ein. Wie auch für Pflichtversicherte erstattet die gesetzliche Rentenkasse die Hälfte des Prämienanteils der gesetzlichen Altersrente abzüglich von 0,9 Prozent Eigenanteil.</p>
<p><a href="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Gesundheitsprüfung.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-20" title="Gesundheitsprüfung" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Gesundheitsprüfung-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" /></a>Privat versicherte Rentner</p>
<p>Die Situation von Rentnern als Mitglieder privater Krankenversicherungen hat sich seit langer Zeit deutlich verbessert. Die Prämien werden im Gegensatz zur einheitlichen Berechnung der gesetzlichen Kassen individuell ermittelt. Neben Faktoren wie Geschlecht und Gesundheitszustand wird auch das Alter berücksichtigt. Die Einstufung bemisst zusätzlich zum Basistarif einen Beitrag für das persönliche Risiko. Mit steigendem Lebensalter wächst der Prämiensatz überdurchschnittlich an. Um diese Last abzumildern, kann zum einen der generell hohe Leistungsanspruch verringert werden. Zum anderen bilden die privaten Krankenversicherungen rechtzeitig Altersrückstellungen, um den Kostenanstieg auszugleichen. Entsprechend erhöhte Beiträge in den ersten Jahren als Versicherter werden als Vorsorgebeiträge angespart und verzinst. Seit Inkrafttreten des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 können die Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel teilweise übernommen werden. Somit fällt der finanzielle Nachteil bei einem Wechsel seither geringer aus.</p>
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		<title>Beitragszuschuss für Krankenversicherte Rentner</title>
		<link>https://pkvundrente.de/58-beitragszuschuss-fur-krankenversicherte-rentner</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jun 2012 15:18:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator><![CDATA[User]]></dc:creator>
				<category><![CDATA[PKV und Rente]]></category>

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		<description><![CDATA[Rentner, die für eine gewisse Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, werden ab dem Tag, an dem sie einen Rentenantrag stellen, in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Sie können die Krankenkasse zwar frei wählen, die Krankenversicherung ist jedoch eine Pflichtversicherung. Wird hingegen die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, muss man sich als Rentner selbst versichern. [&#8230;]]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://pkvundrente.de/58-beitragszuschuss-fur-krankenversicherte-rentner"><img class="alignleft size-medium wp-image-63" title="Geld" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Geld-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a>Rentner, die für eine gewisse Zeit Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) waren, werden ab dem Tag, an dem sie einen Rentenantrag stellen, in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Sie können die Krankenkasse zwar frei wählen, die Krankenversicherung ist jedoch eine Pflichtversicherung. Wird hingegen die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, muss man sich als Rentner selbst versichern. Zudem kann man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Eine solche Befreiung kann jedoch später nicht mehr widerrufen werden, es ist also keine Rückkehr in die GKV möglich.<span id="more-58"></span></p>
<p>Rentner, die in der GKV oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, zahlen die Hälfte des Beitrags, während die andere Hälfte vom Rentenversicherungsträger übernommen wird. Mitglieder in der GKV zahlen darüber hinaus einen zusätzlichen Beitrag, der derzeit bei 0,9 Prozent der Rente liegt. Die Beiträge werden von der Rentenversicherung einbehalten und automatisch an die Krankenkasse überwiesen.</p>
<p>Wie hoch die Beiträge für die Krankenversicherung sind, ist von der Höhe der Rente abhängig. Auch weitere Einnahmen, zum Beispiel Versorgungsbezüge oder Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, sind beitragspflichtig.</p>
<p>Ist man als Rentner nicht in der KVdR gesetzlich versichert, muss man einen Antrag stellen, um die Hälfte der Beiträge für eine private oder freiwillige Krankenversicherung erstattet zu bekommen. Einen solchen Zuschuss erhalten Rentner von ihrem Rentenversicherungsträger, wenn sie freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind oder sich privat bei einem Anbieter versichert haben, der der Aufsicht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz unterliegt.</p>
<p><a href="https://pkvundrente.de/58-beitragszuschuss-fur-krankenversicherte-rentner"><img class="alignright size-medium wp-image-67" title="Antrag" src="https://pkvundrente.de/wp-content/uploads/Antrag-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /></a>Anspruch auf einen Zuschuss zu den monatlichen Beiträgen für die Krankenversicherung hat man ab dem Beginn der Rentenzahlungen. Der Antrag darauf muss jedoch rechtzeitig vorher gestellt werden. Wer den Antrag verspätet stellt, erhält die Zuschüsse hingegen erst ab dem Monat, in dem der Antrag tatsächlich eingereicht wurde. Wie hoch der Zuschuss ist, wird durch den Gesetzgeber festgelegt. Rentner, die sich privat versichern wollen, sollten dabei Bedenken, dass die Zuschüsse auf die Hälfte der tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die private Krankenversicherung begrenzt werden können. Wer zum Beispiel neben einer freiwilligen Krankenversicherung noch über eine private Zusatzversicherung verfügt, muss diese gegebenenfalls selbst zahlen; die Hälfte der Beiträge wird nur für die freiwillige Krankenversicherung übernommen.</p>
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